Geschäftsbedingungen für die Clusterkonferenz 2021
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer der Clusterkonferenz 2021 (im Folgenden „Veranstaltung“) und microTEC Südwest e. V. (im Folgenden „microTEC Südwest“). Auf eigene entgegenstehende Geschäftsbedingungen wird sich der Anmeldende nicht berufen.
2. Anmeldung/Anmeldebestätigung
Ihre Anmeldung kann über Internet, Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen. Die Anmeldung wird durch unsere Bestätigung rechtsverbindlich. Der Hinweis auf eine erfolgte Registrierung stellt keine Bestätigung dar. Soweit auf Bearbeitungsfristen verwiesen wird, sind diese unverbindlich. Anmeldungen werden üblicherweise in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Eine Anmeldung kann auch vor Ort erfolgen. Ein Anspruch auf Zulassung zu der Veranstaltung besteht nicht.
3. Stornierungen
Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. wegen Erkrankung des Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesem Fall erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens microTEC Südwest. microTEC Südwest behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Der Besteller kann seine Teilnahme an der Veranstaltung jederzeit über Internet, Brief, Telefax oder E-Mail widerrufen. Bei einer Stornierung nach dem 28.02.2021 oder bei Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Eine Umschreibung der Anmeldung auf einen anderen Teilnehmer ist bis zum 09.03.2021 kostenlos möglich.
4. Fälligkeit und Zahlung
Der Teilnahmebetrag ist mit der Anmeldung fällig. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt microTEC Südwest keine Haftung. Ist bis zum Veranstaltungsbeginn die Teilnahmegebühr nicht bei microTEC Südwest eingegangen, steht dem Besteller kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung zu. Die Leistung unterliegt nicht der Umsatzsteuer.
5. Urheberrechte
Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen, auch von Teilen der Unterlagen, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von microTEC Südwest bzw. den Referierenden gestattet. Bild-, Film- und Tonaufnahmen sind nicht zulässig. Die Persönlichkeitsrechte sind zu beachten.
6. Haftung
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Autoren und Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. microTEC Südwest übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung. microTEC Südwest haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. In sonstigen Fällen haftet microTEC Südwest nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anmeldende regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der nachstehenden Regelung ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Freiburg im Breisgau vereinbart.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine in diesen Bedingungen enthaltene Regelung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksame Regelung oder die Lücke gilt als durch diejenige wirksame Regelung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was microTEC Südwest und der Besteller vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis.